Teilnahmebedingungen Hackathon für gute KI

Der Hackathon für gute KI wird vom Vienna Center for Logic and Algorithms (VCLA) der Technischen Universität Wien veranstaltet.

Die Teilnahme am Hackathon unterliegt den unten angeführten Bedingungen. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen sowie Stör- oder Manipulationsversuche des Hackathonverlaufs ziehen den Ausschluss vom Hackathon nach sich.

Um in Betracht gezogen zu werden, dürfen Beiträge weder gegen die Teilnahmebedingungen, noch gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen. Das VCLA behält sich zudem das Recht vor, Beiträge vom Hackathon auszuschließen, die sich nicht an die Regeln des guten Geschmacks oder der guten Sitten halten. Das VCLA ist nicht verpflichtet, Ausschlussgründe mitzuteilen. Für den Fall, dass ein Beitrag gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt, stellt der Teilnehmer/die Teilnehmerin das VCLA von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, dem VCLA alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Teilnahmemodalitäten

  • Jedes Team ist auf mindestens 2 Personen und maximal 20 Personen begrenzt.
  • Jedes Gruppenmitglied muss SchülerIn einer in Österreich angesiedelten Schule sein und sich zum Zeitpunkt der Einreichung in der 5. bis 9. Schulstufe befinden.
  • Jede Gruppe kann bis zu 1 Beiträg einreichen.
  • Die Frist zur Übermittlung der Anmeldeformulare endet am 20.10.2020, die Frist zur Übermittlung der URL des Projekts endet am 25.10.2019, jeweils um Mitternacht (MEZ).
  • Das Team wird ein Programm entwickeln.
  • Die eingereichten Projekte sollten eines der zwei Kategorien (Meine oder Öffentliche Gesundheit) aufgreifen und kreativ und faktisch damit umgehen.
  • Das Projekt sowie die dazugehörige Dokumentation müssen vorgelegt und mit einem Online-Formular eingereicht werden.

Bewertung und Auszeichnungen

  • Die preisgekrönten Projekte in Kategorie Unterstufe und Kategorie Oberstufe werden von der Jury ausgewählt. Die Stimmen der Jury sind nicht öffentlich. Die Entscheidungen des VCLA und der Jury im Auswahlverfahren sind endgültig und können nicht gerichtlich angefochten werden.
  • Die folgenden Kriterien werden zur Beurteilung von Beiträgen herangezogen: (a) Umfang der Herausforderungen, (b) Benutzererfahrung, (c) Aufbau des Dialogs, (d) Hintergrundforschung, Informationsammlung, Qualität der Quellen zum Thema. Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Lösungen liegen jedoch im alleinigen Ermessen der Jury und sind endgültig und bindend.
  • Das Team, dessen Lösung an erster Stelle bewertet wird, erhält ein Preisgeld von 800 Euro.
  • Die Teams, deren Lösung als Zweitplatzierte bewertet wird, erhalten 300 Euro Preisgeld.
  • Die Teams, deren Lösung als Drittplatzierte bewertet wird, erhalten 100 Euro Preisgeld.
  • VCLA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Preise zu vergeben oder die Preise zu ändern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle, einige oder keinen der Preise zu vergeben.
  • Die Auszahlung des vergebenen Preisgeldes erfolgt an den Teamleiter nach Erhalt der persönlichen Ausweispapiere, aus denen die Berechtigung zum Alter und zur Schulzugehörigkeit hervorgeht, an die vom Teamleiter angegebene Bankverbindung. VCLA übernimmt keine Verantwortung dafür, wie Preisgelder oder andere Preise unter den Teammitgliedern verteilt werden, noch für Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen.
  • In Fällen, in denen die Teilnehmer jünger als 16 Jahre sind, wird die Zustimmung der Eltern zur Verwaltung der personenbezogenen Daten erhoben.